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   BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08   

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BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08 (https://dejure.org/2010,4659)
BAG, Entscheidung vom 16.03.2010 - 3 AZR 744/08 (https://dejure.org/2010,4659)
BAG, Entscheidung vom 16. März 2010 - 3 AZR 744/08 (https://dejure.org/2010,4659)
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Volltextveröffentlichungen (16)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2011, 248
  • NZA-RR 2010, 610
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 388/05

    Anspruch auf Verschaffung einer Zusatzversorgung

    Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08
    Zu den arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Regeln gehört auch § 46 BAT, der - als ausfüllungsbedürftiges "Blankett" (vgl. BAG 29. Juli 1986 - 3 AZR 71/85 - zu II 1 c der Gründe, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 16) - auf den Versorgungs-TV als ergänzenden Tarifvertrag verweist (dazu BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 388/05 - Rn. 19, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 67 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 18).

    Wenn die Vertragsparteien unter diesen Umständen einige, aber nicht alle Regelungen des BAT ausdrücklich im Arbeitsvertrag in Bezug genommen haben, hat dies nur Sinn, wenn von dem Erfordernis, dass der Arbeitnehmer nicht dem persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages unterfällt, gerade abgesehen werden sollte (ähnlich bereits BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 388/05 - Rn. 20, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 67 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 18).

  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 770/05

    Zuwendung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08
    Tut er dies und kommt es zum Vertragsschluss, handelt es sich von vornherein nicht um Normvollzug (vgl. BAG 20. September 2006 - 10 AZR 770/05 - Rn. 31, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 41).

    Da die Klägerin als Lektorin vom Geltungsbereich der maßgeblichen Tarifverträge ausgenommen war, konnte die Vereinbarung einer tariflichen Regelung gerade nicht ihrer Gleichstellung mit Tarifgebundenen dienen (vgl. BAG 20. September 2006 - 10 AZR 770/05 - Rn. 30, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 41).

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 191/06

    Ablösung einer tarifvertraglichen Altersversorgung durch eine nach einem

    Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08
    Dementsprechend geht der Senat in ständiger Praxis davon aus, dass Anträge auf Verschaffung einer Versorgung entsprechend den für die VBL geltenden Regeln zulässig sind (vgl. 13. November 2007 - 3 AZR 191/06 - BAGE 125, 1).

    Sagt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Versorgung zu, hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen aus dem arbeitsvertraglichen Versorgungsverhältnis folgenden Anspruch, der sich auf die Gewährung der versprochenen Versorgung richtet (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 191/06 - Rn. 24, BAGE 125, 1).

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 753/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Auslegung von Prozesserklärung

    Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08
    Das verbietet es, eindeutigen Erklärungen nachträglich einen Sinn zu geben, der dem Interesse des Erklärenden am Besten dient (BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZN 753/09 - Rn. 11 f. mwN, AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 66 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 121).

    Damit ist weder die Klage als unzulässig abzuweisen noch der Senat gehalten, inhaltlich entsprechend der arbeitsgerichtlichen Entscheidung davon auszugehen, der geltend gemachte Verschaffungsanspruch bestehe nicht (vgl. zu den Wirkungen der Rechtskraft BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZN 753/09 - Rn. 8 f., AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 66 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 121).

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92

    Bewährungsaufstieg eines Sportlehrers

    Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Oktober 1992 (- 4 AZR 156/92 - AP BAT § 23a Nr. 27).
  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 290/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personalüberleitungsvertrag

    Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08
    Aus demselben Grunde kann die Regelung auch nicht als Gleichstellungsabrede, wonach die Klägerin lediglich so gestellt werden sollte, als wäre sie tarifgebunden, ausgelegt werden (vgl. dazu für Verträge, die wie hier vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vom 26. November 2001, BGBl. I S. 3138, am 1. Januar 2002 geschlossen wurden: BAG 26. August 2009 - 4 AZR 290/08 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 69).
  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 251/03

    Erschwerniszulage für Wagenmeister

    Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08
    Auch der Auslegungsgrundsatz, wonach ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich nur die Leistungen gewähren will, zu denen er rechtlich verpflichtet ist (vgl. BAG 14. Januar 2004 - 10 AZR 251/03 - zu II 2 c der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 19), führt nicht zu einem anderen Ergebnis.
  • BAG, 29.07.1986 - 3 AZR 71/85

    BAT - Zusatzversorgung - Zusatzversorgungskasse - Arbeitsvertrag -

    Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08
    Zu den arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Regeln gehört auch § 46 BAT, der - als ausfüllungsbedürftiges "Blankett" (vgl. BAG 29. Juli 1986 - 3 AZR 71/85 - zu II 1 c der Gründe, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 16) - auf den Versorgungs-TV als ergänzenden Tarifvertrag verweist (dazu BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 388/05 - Rn. 19, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 67 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 18).
  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06

    Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung

    Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08
    Auch wenn die Durchführung - wie hier wegen der Durchführung über die VBL - nicht durch den Arbeitgeber selbst erfolgt, steht der Arbeitgeber für die von ihm zugesagten Leistungen ein (nunmehr § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG; vgl. BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - Rn. 20, BAGE 123, 82).
  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08
    Dessen Aufgabe ist es allein zu klären, ob der Schuldner einer festgelegten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber, worin diese besteht (BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 16, EzA ZPO 2002 § 253 Nr. 2).
  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 432/91

    Einwirkungsklage und tarifliche Durchführungspflicht

  • BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04

    Betriebliche Altersversorgung - Festlegung der Rentenhöhe

  • BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 381/97

    Ausschluß der Lektoren von der Zusatzversorgung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2008 - 2 Sa 84/08

    Zusatzversorgung für eine Lektorin - Auslegung einer Verweisungsklausel -

  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 923/06

    Zusatzversorgung bei Zugehörigkeit zu ausländischen Versorgungssystemen

  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 183/96

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Fleischbeschautierärzte

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 553/91

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung - Teilzeitbeschäftigte

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 878/16

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    a) Der Klageantrag bedarf allerdings der Auslegung (zu den Auslegungsgrundsätzen vgl. BAG 16. März 2010 - 3 AZR 744/08 - Rn. 19) .
  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG bei

    Die Antragsumdeutung kann noch durch das Rechtsbeschwerdegericht erfolgen (vgl. [für das Revisionsverfahren] BAG 16. März 2010 - 3 AZR 744/08 - Rn. 19, NZA-RR 2010, 610) .
  • LAG Düsseldorf, 05.11.2021 - 6 Sa 315/21

    Zuschuss zum Kurzarbeitergeld; Auslegung eines Tarifvertrages

    Die Bindung der Gerichte an den Klageantrag nach § 308 Abs. 1 ZPO steht einer in diesem Sinne möglichen Umdeutung des Klagebegehrens nicht entgegen (BAG v. 30.01.2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 41; BAG v. 16.03.2010 - 3 AZR 744/08 - Rn. 19).

    Feststellungsanträge müssen nicht so bestimmt sein wie Leistungsanträge (BAG v. 16.03.2010 - 3 AZR 744/08 - Rn. 21; vgl. bereits BAG v. 29.04.1992 - 4 AZR 432/91 - ).

    Da Feststellungsanträge nicht vollstreckbar sind, reicht es aus, wenn bei einer dem Antrag entsprechenden Verurteilung klar ist, was zwischen den Parteien nunmehr gelten soll, mag es auf dieser Grundlage auch weiterer Präzisierungen hinsichtlich konkreter Ansprüche bedürfen (BAG v. 16.03.2010 - 3 AZR 744/08 - Rn. 21).

    Zum einen ist es sinnvoll, das Bestehen eines Anspruchs dem Grunde nach im Wege einer Feststellungsklage zu klären, wenn die Berechnung desselben kompliziert ist (vgl. etwa BAG v. 16.03.2010 - 3 AZR 744/08 - und BAG v. 26.08.1997 - 3 AZR 183/96 - zu I der Gründe).

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